| 1.1 |
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind
Bestandteil aller
Verträge mit der fuxia - Stefan Brix und Elke Schmidt GbR (nachfolgend fuxia oder Auftragnehmer
genannt). |
| 1.2 |
Abweichende AGB der Vertragspartner werden nicht
Vertragsbestandteil.
Regelungen die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann
gültig, wenn wir dieses schriftlich bestätigt haben. |
| 1.3 |
Mündliche Nebenabredungen
sind nicht getroffen worden und bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Dies
gilt auch für Änderungen bzw. Ergänzungen dieses Vertrages. |
| 1.4 |
Sollte in diesen
Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen
gleichwohl. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die
dem wirtschaftlichen Zweck der Regelung am nächsten kommt (Salvatorische
Klausel). |
| 1.5 |
Die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten
auch für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen der Parteien, selbst wenn nicht ausdrücklich
darauf hingewiesen wurde. |
| 1.6 |
Ist der Kunde nicht mit vorstehender Handhabung einverstanden, so hat er
ausdrücklich sofort schriftlich darauf hinzuweisen. |
| 1.7 |
Wir sind jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen
Geschäfts- und
Lieferbedingungen einschließlich aller etwaigen Anlagen wie
Benutzungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen mit einer angemessenen
Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. |
| 3.1 |
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes
ergibt, ist der Preis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab
Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer
schriftlicher
Vereinbarungen. |
| 3.2 |
Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen
höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu
machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als
Folge des Zahlungsverzuges kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden
entstanden ist. |
| 3.3 |
Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns
anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruht. |
| 3.4 |
Zahlungsanweisungen, Schecks oder Wechsel werden nur nach
besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung
aller Einziehungs- und Diskontspesen. Sie gelten erst mit Einlösung der
Zahlung. |
| 4.1 |
Die Einhaltung bestimmter Liefertermine ist nur dann
verbindlich, wenn
sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Ist die Nichteinhaltung
eines Liefertermins nachweislich auf höhere Gewalt oder sonstige, vom
Auftragnehmer nicht mit zumutbaren Mitteln abwendbare Ereignisse
zurückzuführen, so verlängert sich die Frist angemessen.
Das gleiche gilt, wenn der Auftraggeber Vorleistungen zu erbringen hat oder
bei der Erstellung der Leistung des Auftragnehmers mitwirken muss und dies
jeweils nicht rechtzeitig geschieht oder der Auftraggeber von sich aus die
Leistungsvorgaben ändert. In diesem Fall sind auch Schadensersatzansprüche
oder Maßnahmen wie Mahnung und Fristsetzung ausgeschlossen. |
| 4.2 |
Ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag ist nur
zulässig, wenn er dem Auftragnehmer nach dem Verstreichen des vereinbarten
Fertigstellungstermins eine angemessene Frist gesetzt hat. Der Auftraggeber
muss den Rücktritt spätestens 1 Woche nach Ablauf der Nachfrist schriftlich
erklärt haben. |
| 4.3 |
Ein Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn nur ein
unerheblicher Teil der Leistungen des Auftragnehmers noch zu erbringen ist.
|
| 4.4 |
Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers und der
Anspruch auf Ersatz eines Verspätungsschadens werden ausgeschlossen, soweit
die Verzögerung der Leistung nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem
Verhalten des Auftragnehmers beruht. |
| 5.1 |
Änderungswünsche des Auftraggebers im Hinblick auf
Funktionsumfang,
Programmstruktur, Bildschirmgestaltung und sonstige Merkmale muss der
Auftragnehmer nicht berücksichtigen, sofern sie eine Abweichung vom
ursprünglichen Vertragsinhalt darstellen. |
| 5.2 |
Dem Auftragnehmer steht es frei, die gewünschten
Änderungen in Absprache
mit dem Auftraggeber gegen ein angemessenes, zusätzliches Entgelt zu
berücksichtigen. |
| 5.3 |
Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die zur
Durchführung der Arbeiten erforderlichen Unterlagen und Informationen zur
Verfügung zu stellen. Im übrigen ist der Auftraggeber im Rahmen des
Zumutbaren zur angemessenen Mitwirkung bei der Leistungserstellung
verpflichtet. |
| 5.4 |
Sofern der Auftragnehmer dem Auftraggeber Entwürfe,
Testversionen, Screendesigns oder ähnliches vorlegt, werden diese vom
Auftragnehmer gewissenhaft geprüft. Reklamationen oder Änderungswünsche sind
sofort zu diesem Zeitpunkt anzumelden, soweit sie bereits erkennbar sind.
|
| 6.1 |
Für den Inhalt der Seiten ist der Kunde selbst
verantwortlich. |
| 6.2 |
Mit der Übermittlung der Webseiten stellt der Kunde uns
von jeglicher Haftung für den Inhalt frei und sichert zu, kein Material zu
übermitteln, das Dritte in Ihren Rechten verletzt. Insbesondere lehnen wir
die Veröffentlichung von Seiten mit politisch extremen, kriminellen,
kinderpornographischen und die Würde des Menschen verletzenden Inhalten ab.
|
| 6.3 |
Für den Fall, dass der Kunde Inhalte veröffentlicht, die
geeignet sind, Dritte in ihrer Ehre zu verletzen, Personen oder
Personengruppen zu beleidigen oder zu verunglimpfen, sind wir berechtigt,
sofort den Zugriff zum gesamten Angebot zu sperren, auch wenn ein
tatsächlicher Rechtsanspruch nicht gegeben sein sollte. Das gleich gilt,
wenn Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen geltendes Recht der
Bundesrepublik Deutschland verstoßen könnte. Dem Kunden ist es jedoch überlassen, den Beweis für
tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten. Sobald dieser erbracht
ist, wird das Angebot wieder freigeschaltet. |
| |
|
| 7.1 |
Der Kunde stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter
hinsichtlich der überlassenen Daten frei. |
| 7.2 |
Der Auftragnehmer garantiert, die zum Zwecke der
Leistungserstellung überlassenen Daten nicht für andere Zwecke zu verwerten
oder zu kopieren, insbesondere sie nicht Dritten zugänglich zu machen oder
diese von deren Inhalt in Kenntnis zu setzen. Sobald Unterlagen nicht mehr
dem
Vertragszweck entsprechend benötigt werden, sind sie der anderen
Vertragspartei zurückzugeben. |
| 7.3 |
Der Auftraggeber hat ebenso alle Informationen vertraulich
zu behandeln, die ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses zugänglich gemacht
werden und vom Auftragnehmer verwendete Methoden oder spezielles Know-how
betreffen. |
| 7.4 |
Soweit Daten an uns - gleich in welcher Form - übermittelt
werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Für den Fall eines
Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände
nochmals unentgeltlich an uns zu übermitteln. |
| 7.5 |
Dem Kunden ist bekannt, dass aufgrund der Struktur des
Internet die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören. Dieses
Risiko nimmt der Kunde in Kauf. |
| |
|
| 8.1 |
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung,
positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und
unerlaubter Handlung sind gegenüber dem Auftragnehmer ausgeschlossen, soweit
nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Die Haftung
für zugesicherte Eigenschaften bleibt davon unberührt. |
| 8.2 |
Der Auftragnehmer haftet nicht für Mangelfolgeschäden oder
sonstige mittelbare Schäden, wie z.B. die Ansprüche Dritter, Datenverlust,
Nutzungsausfall, Geschäftsunterbrechung usw. |
| 8.3 |
In allen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers auf den
Betrag der geleisteten Vergütung begrenzt. |
| 8.4 |
Hinsichtlich Virenfreiheit des vom Auftragnehmer
gestellten Datenmaterials haftet der Auftragnehmer lediglich dafür, dass die
Daten mit Checkprogrammen nach dem jeweiligen Stand der Technik auf
Virenfreiheit geprüft wurden. Eine weitergehende Haftung für Virenfreiheit
wird ausgeschlossen. Liefert der Auftraggeber Materialien zu, so haftet er
dafür, dass er über sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte an den
Materialien verfügt. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer darüberhinaus
von jeglichen Ansprüchen, die seitens Dritter gegen den Auftragnehmer
erhoben werden frei. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiterhin, dass
Inhalte und Gestaltungselemente nicht gegen geltendes Recht (insbesondere
presserechtliche, urheberrechtliche und unternehmensrechtliche Vorschriften)
verstoßen. |